Rheinland-Pfalz
Hochmoselbrücke: Musste der Chefgeologe parieren?

Rheinland-Pfalz. Hat die Landesregierung ihrem Chefgeologen Harald Ehses vorgeschrieben, wie er sich über ein von ihm gefordertes Gutachten zum Hochmoselübergang äußern muss? Dies jedenfalls ist laut Landgericht Mainz einer der Vorwürfe, die Ehses in einer Klageschrift erhebt. Er hatte im August wegen der Beschneidung seiner Amtskompetenzen und wegen Mobbing Klage eingereicht und fordert von der Landesregierung ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro.

Der Wirbel um den Leiter des geologischen Landesamts begann, als er Anfang 2014 Zweifel an der Standsicherheit der Hochmoselbrücke äußerte und ein wasserkundliches Gutachten forderte. Seiner Ansicht nach war der Baugrund nicht gut genug untersucht worden.

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