Rheinland-Pfalz
Hintergrund: Opferentschädigungsgesetz

Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz:

Das sind die Rahmenbedingungen beim Opferentschädigungsgesetz: Anträge stellen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann jeder, der nach dem 15. Mai 1976 Opfer einer Gewalttat wurde – unter bestimmten Bedingungen auch davor. Als Gewalttat zählt auch jeder Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden