Laut Kommunalwahlgesetz muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Amtszeit ein neuer Bürgermeister gewählt sein.
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Laut Kommunalwahlgesetz muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Amtszeit ein neuer Bürgermeister gewählt sein.
Da OB Jens Beutel zum Jahresende aus dem Amt scheidet, kommt als letzter Wahlsonntag der 25. März in Frage.