Rheinland-Pfalz
Haftung: Müssen Kommunen Grundstückskäufer warnen?

Im Dezember 2014 wurde die zweite Bombe in Güls gefunden und geborgen. Es könnte nicht die letzte gewesen sein. Foto: Andreas Walz

Andreas Walz

Koblenz - Seit Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg in einem Neubaugebiet von Koblenz-Güls aufgetaucht sind, fragen sich viele Menschen nicht nur in Koblenz: Müssen Kommunen Grundstückskäufer nicht warnen, ob unter dem neuen Bauland womöglich eine Zeitbombe tickt? Auf jeden Fall, meint Winfried Manns, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Ursula Samary Der frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Konz (Kreis Trier-Saarburg) hat, wie er sagt, einige Erfahrungen mit Altlasten. Als auf dem ehemaligen Gelände eines im Krieg schwer bombardierten Unternehmens ein Wohngebiet entstehen sollte, habe seine Gemeinde das Gelände auf Bomben absuchen lassen und die Kosten auf die Grundstückspreise umgelegt, wie Manns sagt und betont.

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