Mainz
Gemeindeordnung ermöglicht Erweiterung der Befugnisse

Mainz - Der Ortsbeirat hat laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung die Belange des Ortsbezirks (Stadtteils) in der Gemeinde (Stadt Mainz) zu wahren und die Gemeindeorgane (Stadtrat/Ausschüsse) durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen.

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Mainz – Der Ortsbeirat hat laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung die Belange des Ortsbezirks (Stadtteils) in der Gemeinde (Stadt Mainz) zu wahren und die Gemeindeorgane (Stadtrat/Ausschüsse) durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen.

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