Gemeindeordnung ermöglicht Erweiterung der Befugnisse
Der Ortsbeirat hat laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung die Belange des Ortsbezirks (Stadtteils) in der Gemeinde (Stadt Mainz) zu wahren und die Gemeindeorgane (Stadtrat/Ausschüsse) durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen.
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Mainz - Der Ortsbeirat hat laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung die Belange des Ortsbezirks (Stadtteils) in der Gemeinde (Stadt Mainz) zu wahren und die Gemeindeorgane (Stadtrat/Ausschüsse) durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen.
Entscheidend für seine Kompetenzen ist Paragraf 75, Absatz 2: "Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk/Stadtteil berühren, ...
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