Gäfgens Anwalt: „Verfahren ist Lakmustest für Rechtsstaatlichkeit“
Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen (r.) mit seinem Rechtsanwalt Michael Heuchemer (Archiv).Foto: DPA
3000 Euro Schmerzensgeld wegen Folterandrohung für Kindsmörder Gäfgen. Das Entschädigungsverfahren hat die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht seines Anwalts auf den Prüfstand gestellt.
Lesezeit: 1 Minute
Frankfurt - Das Entschädigungsverfahren im Fall Magnus Gäfgen hat die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht seines Anwalts auf den Prüfstand gestellt.
"Das war der Lakmustest", sagte Michael Heuchemer am Donnerstag der dpa. Zuvor hatte das Landgericht entschieden, dass der verurteilte Kindsmörder Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung aus der Landeskasse ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.