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Frankfurt

Gäfgens Anwalt: „Verfahren ist Lakmustest für Rechtsstaatlichkeit“

Kindermörder Gäfgen
Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen (r.) mit seinem Rechtsanwalt Michael Heuchemer (Archiv). Foto: DPA

3000 Euro Schmerzensgeld wegen Folterandrohung für Kindsmörder Gäfgen. Das Entschädigungsverfahren hat die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht seines Anwalts auf den Prüfstand gestellt.

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Frankfurt - Das Entschädigungsverfahren im Fall Magnus Gäfgen hat die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht seines Anwalts auf den Prüfstand gestellt. "Das war der Lakmustest", sagte Michael Heuchemer am Donnerstag der dpa. Zuvor hatte das Landgericht entschieden, dass der verurteilte Kindsmörder Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung aus der Landeskasse ...