Frankfurt

Gäfgen bekommt Schmerzensgeld für Folterdrohung

Gäfgen
Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen in einen Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. Foto: DPA

Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden.

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Frankfurt – Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen.

Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3000 Euro. Er hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies den Rest der Klage allerdings ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts.

Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. dpa