Lebenslange Haft für Annas Pflegemutter, neun Jahre für deren Ehemann – das ist das Strafmaß, das Oberstaatsanwalt Robin Faßbender im Bonner Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef gefordert hat. Die 52-Jährige habe Anna ermordet, indem sie sie etwa drei Minuten in der Badewanne unter Wasser tauchte. „Anna hatte nicht die geringste Chance, sich zu wehren“, erklärt der Jurist.
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Bonn/Bad Honnef. Lebenslange Haft für Annas Pflegemutter, neun Jahre für deren Ehemann – das ist das Strafmaß, das Oberstaatsanwalt Robin Faßbender im Bonner Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef gefordert hat. Außerdem soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld von Petra W. feststellen, ...
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