Bonn/Bad Honnef. Lebenslange Haft für Annas Pflegemutter, neun Jahre für deren Ehemann – das ist das Strafmaß, das Oberstaatsanwalt Robin Faßbender im Bonner Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef gefordert hat. Die 52-Jährige habe Anna ermordet, indem sie sie etwa drei Minuten in der Badewanne unter Wasser tauchte. „Anna hatte nicht die geringste Chance, sich zu wehren“, erklärt der Jurist.
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Bonn/Bad Honnef. Lebenslange Haft für Annas Pflegemutter, neun Jahre für deren Ehemann – das ist das Strafmaß, das Oberstaatsanwalt Robin Faßbender im Bonner Prozess um den gewaltsamen Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef gefordert hat.