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Koblenz
Befangen: Der „Nikolausschöffe“ musste gehen

Nikoläuse von einem Schöffen für die Staatsanwälte: In "100 Jahren Berufserfahrung" war das für die Richter erstmals Anlass, einen Befangenheitsantrag als begründet zu betrachten.

dpa

Koblenz - Verschenkte Schokolade als drohender Revisionsgrund: Das Landgericht Koblenz hat einen Schöffen im Prozess um das Aktionsbüro Mittelrhein ausgeschlossen.

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Koblenz – Verschenkte Schokolade als drohender Revisionsgrund: Das Landgericht Koblenz hat einen Schöffen im Prozess um das Aktionsbüro Mittelrhein ausgeschlossen. Zu Beginn des Mammutprozesses Mitte August überhäuften einige der 52 Anwälte die Richter mit Befangenheitsanträgen.