Nikoläuse von einem Schöffen für die Staatsanwälte: In "100 Jahren Berufserfahrung" war das für die Richter erstmals Anlass, einen Befangenheitsantrag als begründet zu betrachten.Foto: dpa
Verschenkte Schokolade als drohender Revisionsgrund: Das Landgericht Koblenz hat einen Schöffen im Prozess um das Aktionsbüro Mittelrhein ausgeschlossen.
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Koblenz - Verschenkte Schokolade als drohender Revisionsgrund: Das Landgericht Koblenz hat einen Schöffen im Prozess um das Aktionsbüro Mittelrhein ausgeschlossen.
Zu Beginn des Mammutprozesses Mitte August überhäuften einige der 52 Anwälte die Richter mit Befangenheitsanträgen. Ende 2012 hatte einer Erfolg – der „Nikolausschöffe“ flog aus dem Prozess und wird seither durch ...
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