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Westerwald

5. Teil unserer Serie: Um die Gesundheit sorgt sich ein Betreuer auch

Die Gesundheitssorge gehört zu den möglichen Aufgabenkreisen eines Betreuers.
Die Gesundheitssorge gehört zu den möglichen Aufgabenkreisen eines Betreuers. Foto: picture-alliance

Zu einem betreuten Leben kann auch die Sorge um die Gesundheit eines Betreuten gehören, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dann erteilt das Gericht dem Betreuer den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge.

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Von unserer Redakteurin Susanne Willke Und so kann er dafür sorgen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu lindern oder ihre Folgen in Grenzen zu halten. Deshalb muss der Betreuer zuallererst prüfen, inwieweit im konkreten Fall eine sinnvolle Krankenversicherung aktiviert ist. Zwei Beispiele: Renate W. (Name geändert) ...