1861: Die Volksschulen
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Unter anderem verloren sie bei Eheschließung den Anspruch auf eine Stelle und auf ihr Ruhegehalt und erhielten keine Anstellung auf Lebenszeit. Außerdem galt bis 1950 die Regelung, dass Lehrerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen zehn Prozent weniger Gehalt bekamen.
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nsi