1857: Der Synagogenbezirk

Ein Reglement zur Bildung von Synagogengemeinden ergeht am 12. August. Dadurch entsteht auch der Synagogenbezirk Altenkirchen, der den ganzen Landkreis umfasst.

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Laut Reglement soll die Repräsentantenversammlung des Synagogenbezirks Altenkirchen neun Mitglieder haben. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Wahlort für die Versammlung ist Altenkirchen.

Alle Serienteile lesen Sie unter www.ku-rz.de/ak200

nsi