Ein Reglement zur Bildung von Synagogengemeinden ergeht am 12. August. Dadurch entsteht auch der Synagogenbezirk Altenkirchen, der den ganzen Landkreis umfasst.
Laut Reglement soll die Repräsentantenversammlung des Synagogenbezirks Altenkirchen neun Mitglieder haben. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Wahlort für die Versammlung ist Altenkirchen.
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