AfD fordert nach Schlägerei in Kirn auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen - Lage an der oberen Nahe im Augenblick ruhig: Zwei syrische Familien lieferten sich Schlägerei in Kirn: Abschieben? Nicht möglich
AfD fordert nach Schlägerei in Kirn auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen - Lage an der oberen Nahe im Augenblick ruhig
Zwei syrische Familien lieferten sich Schlägerei in Kirn: Abschieben? Nicht möglich
Am einem Montagabend im August prallten in Kirn zwei Großfamilien gewaltsam aufeinander. Nun fragen sich alle, wie es dazu kommen konnte. Sebastian Schmitt
Kirn. Ende August machte Kirn im Landkreis Bad Kreuznach Schlagzeilen, weil sich zwei syrische Familien auf offener Straße eine brutale Schlägerei lieferten. Aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion, die unserer Zeitung vorliegt, geht hervor: Der Großteil der Beteiligten in Kirn war der Polizei bereits wegen Bedrohung oder Körperverletzung bekannt. Ihr Aufenthaltsstatus schützt sie allerdings vor einer Abschiebung. Nun fordert Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD: „Wer sich brutale Straßenschlachten liefert, ist nicht schutzbedürftig und sollte schnellstmöglich abgeschoben werden.“
Ein Rückblick: Am 31. August um 21.15 Uhr beginnt alles mit einer scheinbar harmlosen Schubserei vor einem Imbiss. Doch die Lage eskaliert, es kommt zu einer Straßenschlacht mit Eisenstangen, Baseballschlägern, Holzlatten und Steinen. Selbst Kinder sind beteiligt.