Jugendfußball: Trotz Trainerverbot coachte er die JSG Mastershausen II beim 5:0 in Horn - Spruchkammer verhängt zweites Urteil, weitere sechs Monate Sperre
: Zusätzliche Strafe für JFV-Macher Jörg Jakobs
Jugendfußball: Trotz Trainerverbot coachte er die JSG Mastershausen II beim 5:0 in Horn - Spruchkammer verhängt zweites Urteil, weitere sechs Monate Sperre
Zusätzliche Strafe für JFV-Macher Jörg Jakobs
Simmern. Die Spruchkammer des Fußballkreises Hunsrück/Mosel hat ein weiteres Urteil gegen Jörg Jakobs, den Macher des Juniorenfördervereins JFV Rhein-Hunsrück, ausgesprochen. Im Anschluss an seine erste Strafe (Verbot als Trainer zu arbeiten und eine Tätigkeit im Verein auszuüben) von 18 Monaten darf er weitere sechs Monate nicht als Trainer wirken.
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Jörg Jakobs, der das Gesicht des JFV Rhein-Hunsrück – der Zusammenschluss von mehr als 20 Stammvereinen ist die größte Fußball-Vereinigung in der Region – seit mehr als einem Jahrzehnt ist, wurde vor einer Woche von der Spruchkammer für 18 Monate für alle Tätigkeiten im Fußball gesperrt, weil er als Trainer der JSG Mastershausen/Blankenrath II nicht spielberechtigte Akteure in der D-Junioren-Kreisklasse eingesetzt hatte.