Jugendfußball: Trotz Trainerverbot coachte er die JSG Mastershausen II beim 5:0 in Horn - Spruchkammer verhängt zweites Urteil, weitere sechs Monate Sperre
Zusätzliche Strafe für JFV-Macher Jörg Jakobs

Simmern. Die Spruchkammer des Fußballkreises Hunsrück/Mosel hat ein weiteres Urteil gegen Jörg Jakobs, den Macher des Juniorenfördervereins JFV Rhein-Hunsrück, ausgesprochen. Im Anschluss an seine erste Strafe (Verbot als Trainer zu arbeiten und eine Tätigkeit im Verein auszuüben) von 18 Monaten darf er weitere sechs Monate nicht als Trainer wirken.

Lesezeit 2 Minuten
Jörg Jakobs, der das Gesicht des JFV Rhein-Hunsrück – der Zusammenschluss von mehr als 20 Stammvereinen ist die größte Fußball-Vereinigung in der Region – seit mehr als einem Jahrzehnt ist, wurde vor einer Woche von der Spruchkammer für 18 Monate für alle Tätigkeiten im Fußball gesperrt, weil er als Trainer der JSG Mastershausen/Blankenrath II nicht spielberechtigte Akteure in der D-Junioren-Kreisklasse eingesetzt hatte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden