Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen im Landgericht in Frankfurt am Main. DPA
Frankfurt - Kindsmörder Magnus Gäfgen hat gegen die Zivilkammer am Landgericht einen Befangenheitsantrag gestellt. Die Kammer soll eigentlich am Donnerstag über eine Schmerzensgeldklage Gäfgens entscheiden.
Frankfurt – Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat gegen die Zivilkammer am Frankfurter Landgericht einen Befangenheitsantrag gestellt.
Die Kammer soll eigentlich am Donnerstag über eine Schmerzensgeldklage Gäfgens entscheiden. Jetzt droht die Urteilsverkündung zu platzen, berichtet die «Frankfurter Rundschau».