Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige macht den Kindertagesstätten zu schaffen.
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Die Plätze:
Am 1. Februar 2014 stand in Rheinland-Pfalz laut Familienministerium für 41 Prozent der unter Dreijährigen ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Davon entfallen 38,7 Prozent auf Plätze in Kindertagesstätten und 2,3 Prozent auf die Kindertagespflege, also Tagesmütter.