Ellern
Windkraft: Juwi rodet vorab - Baugenehmigung ist nicht nötig

Ellern. Unberührte Natur ist selten geworden im Hunsrück. Bislang galt der Soonwald als eine der letzten Rückzugsflächen in der Region – vor der Windkraft. In den Planungen für einen Nationalpark in Rheinland-Pfalz stand das jahrhundertalte wertvolle Waldgebiet ganz oben auf der Liste. Nun fürchten Naturschützer, dass der Soonwald als Schutzfläche verloren ist, da die Firma Juwi dort nahe der Gemeinde Ellern acht große Windkraftanlagen aufstellen will.

Lesezeit 4 Minuten

Ellern. Unberührte Natur ist selten geworden im Hunsrück. Bislang galt der Soonwald als eine der letzten Rückzugsflächen in der Region – vor der Windkraft. In den Planungen für einen Nationalpark in Rheinland-Pfalz stand das jahrhundertalte wertvolle Waldgebiet ganz oben auf der Liste. Nun fürchten Naturschützer, dass der Soonwald als Schutzfläche verloren ist, da die Firma Juwi dort nahe der Gemeinde Ellern acht große Windkraftanlagen aufstellen will.

Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Bertram Fleck, hat jüngst als Verwaltungschef einem Antrag der Firma Juwi auf vorzeitigen Baubeginn entsprochen, obwohl die maßgebliche Baugenehmigung seiner Behörde noch nicht vorliegt. Mit dieser Entscheidung setzte eine Rodung auf der Nordseite des nahezu unberührten Soonwaldkamms ein, die Naturschützer auf die Barrikaden treibt. Sie fürchten, dass der „Sündenfall“ an der Grenze zum potenziellen Nationalpark zum Präzendenzfall wird und weiteren, bislang ungeahnten Projekten Vorschub leistet.

„Ich bekenne mich zu den erneuerbaren Energien“, sagt Fleck. Immer wieder wird er zu überregionalen Seminaren und Foren eingeladen, Flecks Kreis gilt als Vorzeigemodell für das Etablieren von Windkraftanlagen. Bereits vor rund drei Jahren wurde in dieser Region durch Windkraft so viel Energie erzeugt, dass damit der komplette Energiebedarf des Kreises gedeckt werden könnte. „Wenn wir die Energiewende wollen, brauchen wir die Windkraft“, sagt Fleck. Ihm wäre es auch lieber, wenn der über die Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden gesteuerte Ausbau der Anlagen im Rhein-Hunsrück-Kreis planvoller wäre, als er heute daherkommt. „Ich habe vor Jahren versucht, die Bürgermeister der sieben Verbandsgemeinden dazu zu bringen, dass sie eine gemeinsame Planung betreiben.“ Aber dies ist nicht der Fall, jede Verbandsgemeinde arbeitet isoliert – und so bleibt der Kreis nur bei den Genehmigungen maßgebend. Der Kreis prüft die Anträge sehr intensiv und lehnt auch Standorte ab, gegen die rechtliche Bedenken bestehen. So wurde auch eine im Soonwald geplante Anlage letztlich gekippt.

Gerade im Fall der Soonwald-Windräder steht Landrat Fleck dennoch am Pranger, obwohl die Ausweisung der Standortflächen für Windenergie gezielt von der zuständigen Verbandsgemeinde Rheinböllen im Flächennutzungsplan vorgenommen wurde. Das war laut Fleck eine freie Entscheidung der Verbandsgemeinde, diese hätte genauso gut darauf verzichten können. Für die Naturschützer des Naturschutzbundes (Nabu) rückt der Kreis dennoch in den Mittelpunkt der Kritik. Kritikpunkte, dass im Genehmigungsverfahren maßgebliche Gutachten beispielsweise bezüglich der Bechsteinfledermaus nicht vorgelegt wurden, kann Fleck genauso ausräumen wie die Verantwortung von seiner Behörde weisen. Er hat beim Baurecht in seiner Funktion als staatlicher Auftragsverwalter keine Einflussmöglichkeit auf das laufende Verfahren. Seine Behörde prüft die Anträge und die Einsprüche, kann aber selbst nur wenig agieren.

Roden vor Beginn der Brutzeit

Als Juwi Mitte Februar den Antrag auf eine vorzeitige Baugenehmigung für die acht Soonwald-Windräder stellte, schwante Fleck nichts Gutes: Seit April 2011 läuft der Bauantrag, dessen Genehmigung wird in der Kreisverwaltung in Kürze erwartet. Jedoch will Juwi so schnell wie möglich mit dem Bau beginnen und hat den Antrag gestellt, um die notwendige Rodung vor dem Beginn der Brutzeit vorzunehmen. Obwohl es noch keine Baugenehmigung gibt.

„Wir haben verwaltungsintern den Klageweg geprüft“, erklärt Fleck, der sich keineswegs als derjenige empfindet, der dem Juwi-Vorstoß grünes Licht gab. „SGD Nord und Ministerium haben uns angewiesen.“ Nachdem der Nabu bei der SGD Nord einen sogenannten Umweltschadensantrag gestellt hat, ging alles sehr schnell: Die SGD forderte vom Kreis die einschlägigen Unterlagen an, sichtete mehrere Aktenordner in kürzester Zeit und erteilte der Kreisverwaltung die Weisung, dem Juwi-Antrag stattzugeben. „Wir haben Wert darauf gelegt, dass es sich um eine ausdrückliche Weisung handelt“, erklärt Christian Keimer, Kreisverwaltungsdirektor. Denn für den Kreis bedeutet dies im Streitfall einen Haftungssauschluss.

Auf diese Weise wurden – auf für Naturschützer sehr zweifelhafte Weise – Fakten geschaffen. Mit der vorzeitigen Baugenehmigung begann sofort die Rodung im Soonwald. Wer dort die stärkere Position hat, zeigt nicht nur das schwere Gerät, das im Wald zum Einsatz kam. Angesichts eines Gesamtvolumens des Projekts von rund 80 Millionen Euro hat sich der Kreis sehr genau überlegt, ob er den Klageweg gegen – so scheint es – ungeliebte Windräder beschreitet.

Juristisches Risiko

Die Kalkulation der Juristen ergab minimale Chancen vor Gericht und maximale Kosten: „Wenn sich durch eine Klage der Bau beispielsweise um ein Jahr verzögern würde und wir verlören, müssten wir allein an ausgefallenen Einspeisevergütungen für ein Jahr rund 11 Millionen Euro zahlen“, erklärt Fleck. Solche Summen können Naturschutzverbände schon gar nicht aufbringen. „Juwi mag trickreich sein“, sagt Fleck, „aber keineswegs dumm, die wollen Rechtssicherheit.“

Naturschützer betrachten das Projekt Nationalpark Soonwald mit der Genehmigung nun grundsätzlich als gestorben, da südlich des Soonwaldkamms im Kreis Bad Kreuznach weitere acht Windräder projektiert sind. Fleck widerspricht: „Ich habe mit Umwelt-Staatssekretär Thomas Griese intensive Gespräche geführt – auch unter Zeugen. Er hat gesagt, dass Ellern kein K.-o.-Kriterium für den Nationalpark ist.“

Von unserem Redakteur Volker Boch