Ingelheim - Das Nebeneinander von Chemieproduktion und Menschen birgt Gefahren. Deshalb gibt es die Störfallverordnung auf Basis der Seveso II-Richtlinie. Da macht Boehringer keine Ausnahme.
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Ingelheim – Das Nebeneinander von Chemieproduktion und Menschen birgt für letztere Gefahren. Deshalb gilt für viele Gefahrenherde die Störfallverordnung auf Basis der europäischen Seveso II-Richtlinie. Da macht auch Boehringer Ingelheim keine Ausnahme.