So genannte Judenhäuser waren zur Zeit des Nationalsozialismus Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum.
Ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter wurden dorthin eingewiesen beziehungsweise ihnen wurde dort Wohnraum zugeteilt. Die Einrichtung von Judenhäusern diente nicht nur der Enteignung und Konzentration jüdischer Menschen, sondern erleichterte den Nationalsozialisten auch deren Kontrolle.