Stimmzettel für den 14. März können schon beantragt werden : Was bei der Briefwahl zu beachten ist: Stimmzettel für den 14. März können schon beantragt werden
Stimmzettel für den 14. März können schon beantragt werden
Was bei der Briefwahl zu beachten ist: Stimmzettel für den 14. März können schon beantragt werden
Per Brief zu wählen, dürfte in der Pandemie sehr gefragt sein. Sollte die Zahl der Corona-Infektionen in einem Wahlkreis oder Stimmbezirk besonders hoch sein, könnte dort sogar eine ausschließliche Briefwahl zum Tragen kommen – womöglich sogar landesweit. Foto: Ingo Bartussek Ingo Bartussek - stock.adobe.com
Rheinland-Pfalz. Wer seine Stimme für die Landtagswahl am 14. März per Briefwahl abgeben möchte, muss einiges beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Welche Angaben sind entscheidend? Wird nur per Brief gewählt? Und was passiert eigentlich, wenn ich kurz vor der Wahl in Quarantäne muss?
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Ab wann können Rheinland-Pfälzer Briefwahlunterlagen beantragen? Ab wann können sie ihre Stimme abgeben?
Ab sofort! „Die Anträge für die Briefwahlteilnahme können grundsätzlich bereits jetzt bei den jeweils zuständigen Kommunalverwaltungen beantragt werden“, erklärt das Büro des Landeswahlleiters Marcel Hürter auf Anfrage unserer Zeitung.