TagesThema
Wann müssen Eltern für die Streiche ihrer Kinder haften?

Wenn Streiche zu Halloween zu Sachbeschädigungen führen, haften Eltern nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten. Darauf weist Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Lesezeit 1 Minute
Nur bei einer groben Verletzung der Aufsichtspflicht müssen die Eltern für die Schäden geradestehen, die ihre Kinder anrichten, so die Expertin. Die Aufsichtspflicht sei jedoch nicht bereits dann verletzt, wenn Eltern vernünftige Kinder beim Süßigkeitensammeln nicht begleiten.

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