Mainz - Rückschlag für die Klägerseite im Schadenersatzverfahren nach dem Wachkoma-Fall in der Fontana-Schönheitsklinik: Der vom Mainzer Landgericht bestellte Gutachter ist vom Oberlandesgericht Koblenz (OLG) für befangen erklärt worden. Die Kläger-Anwältin reagiert empört.
Der Heilbronner Anästhesist und Intensivmediziner Prof. Dr. Uwe Schulte-Sasse hatte der Fontana-Klinik beim Verhandlungstermin im August 2012 schwere organisatorische Mängel bescheinigt. Im Sommer 2011 erlitt eine damals 52-jährige Patientin nach einem Gesichtslifting einen Herzstillstand.