Cochem-Zell. Mit der Wahlurne im Arm verlässt Ortsbürgermeister Eugen Herrmann in Beilstein das Wahllokal. Sicher verstaut er sie in den Armen seiner Beisitzerin, bevor sie sich auf den Weg nach Cochem machen. Ein eher ungewöhnliches Bild. Denn um das Wahlgeheimnis zu wahren, gilt eine neue Regelung.
Aktualisiert am 26. September 2021 22:08 Uhr
Wenn weniger als 50 Wählerinnen und Wähler in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben, wie in Beilstein, darf der Wahlvorstand vor Ort diese nicht mehr auszählen. Stattdessen werden die Wahlurnen aus den betroffenen Lokalen in einen zentral gelegenen Wahlbezirk gebracht – in der Verbandsgemeinde Cochem ist das die Berufsbildenden Schule Cochem (BBS) – und dort gemeinsam ausgezählt.