Wörrstadt/Mainz - Unterschiedlicher als im Russendiscoprozess können Schlussfolgerungen aus einem Gerichtsverfahren nicht ausfallen. Während die Vertreter der Nebenklage darauf beharren, dass die zwei Angeklagten nach der Beweisaufnahme überführt sind, fordert die Verteidigung Freisprüche.
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Wörrstadt/Mainz – Unterschiedlicher als im Russendiscoprozess können Schlussfolgerungen aus einem Gerichtsverfahren nicht ausfallen. Während die Vertreter der Nebenklage darauf beharren, dass die zwei Angeklagten nach der Beweisaufnahme überführt sind, fordert die Verteidigung Freisprüche.