Rheinland-Pfalz. Der vertrauliche Schriftsatz umfasst knapp 20 Seiten – und er ist das Dokument einer nahezu vollständigen Entmachtung. Nachdem klar wurde, dass der damalige Nürburgring-Besitzer Robertino Wild Schwierigkeiten hatte, den Kaufpreis zu zahlen und zudem seine Kunstsammlung doppelt beliehen hatte, zeigten die Insolvenzverwalter Härte.
Wild wurde komplett entmachtet und musste seine Gesellschafteranteile am Ring an einen Treuhänder übertragen. Das lässt sich aus einer „Sicherungsvereinbarung und Verkaufsvollmacht“ ablesen, die wohl im Oktober geschlossen wurde. Unter anderem zwischen der Capricorn Besitzgesellschaft mbH (CNBG, Sicherungsgeber), der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung, Rechtsanwalt Jens Lieser als Sachwalter und dem Treuhänder, der Frankfurter W Special Situations GmbH.
Wild musste alle Rechte abtreten. Er hatte auch kein privilegiertes Rückkaufrecht mehr. Der Treuhänder erhielt die Verwertungsrechte und auch die Möglichkeit, Wilds Gesellschafteranteile weiterzuverkaufen. Oberste Prämisse: Der Kaufvertrag musste eingehalten werden. Dabei hatte der Treuhänder auch das Recht, den Datenraum zu öffnen. Am Ende fädelte Robertino Wild seine Nachfolge noch selbst ein: den Verkauf an das russische Konsortium unter Viktor Kharitonin.
Unter Ziffer 9.2. ist die Vergütung des Treuhänders aufgeführt. Nach Unterzeichnung der Sicherungsvereinbarung sollte er sofort 50 000 Euro erhalten, danach 15 000 Euro im Monat. Und: Sollte das Sicherungsgut (Rechte und Ansprüche Wilds) in einem „zweiten Kaufvertrag“ den Besitzer wechseln, standen ihm weitere 0,5 Prozent des Kaufpreises zu. Der EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) spricht gegenüber unserer Zeitung von einem Rauswurf Wilds. Zudem kritisiert er: „Der Treuhänder verdient offenbar prächtig – wie auch die Konkursverwalter.“ Dietmar Brück