Mainz – Der vor dem Landgericht angeklagte 41-Jährige nutzte sein letztes Wort, um in mehr als 90 Minuten den Richtern der 1. Strafkammer den „einzig wahren Sachverhalt“ deutlich zu machen. Für die Anklägerin indes war der Fall klar: Sie forderte elf Jahre Haft wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bedrohung einer 22-jährigen Prostituierten.
Der Elektroinstallateur schüttelte verständnislos den Kopf. „Das war ein einzigartiges, aber misslungenes Experiment. Ich wollte eine Filmszene drehen, in der die Panik eines Gewaltopfers sichtbar wird.“ Nur deshalb habe er das vermeintliche Opfer zunächst nicht in den Spielverlauf eingeweiht.
Der Mann aus Marienborn forderte einen Freispruch: Nur für zu Unrecht begangene Verfehlungen könne man jemanden verurteilen, sagte er. Sein Anwalt nannte die Zeugin unglaubwürdig. Dies machte er daran fest, dass die junge Frankfurterin nicht einmal sagen konnte, ob sie in jener Nacht drei- oder viermal vergewaltigt worden war. Der Verteidiger räumte ein, sein Mandant sei ein Selbstdarsteller. Dies mache ihn aber nicht automatisch zum Täter.
Laut Anklage soll der 41-Jährige der ihm bekannten Prostituierten 600 Euro für die Nacht geboten und sie mit in seine Wohnung genommen haben. Dort habe er der 22-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, sie mit Handschellen und Tüchern gefesselt und geknebelt und sie mit einem Würgeholz und einer Pistolenattrappe bedroht.
Viermal soll er die Wehrlose vergewaltigt haben. Als er sie morgens allein zurück ließ, konnte sie über den Balkon Hilfe rufen.
Andrea Krenz