Mayen – Während er im Frühjahr Vaterfreuden entgegensieht, sitzt ein 29-jähriger Mann womöglich hinter schwedischen Gardinen. Sichtlich geschockt reagierte der Mann aus Koblenz, als der Staatsanwalt am Schöffengericht Mayen zwei Jahre und vier Monate Haft für Drogenhandel in nicht geringer Menge beantragte. Etwas milder fiel das Urteil von Richter Joachim Anheier am Ende aus, er entschied auf eine Gesamtstrafe von zwei Jahre, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnten. Allerdings stellte er dem Angeklagten eine Zurückstellung der Strafe in Aussicht, damit jener eine Drogentherapie machen kann.
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