Koblenz
Urteil: Rauchen in Thekenräumen von Gaststätten nicht erlaubt
Passivrauchen
Allein das Einatmen des Rauchs von fünf Zigaretten täglich, erhöht das Schlaganfallrisiko von Passivrauchern enorm. Foto: Kay Nietfeld
DPA

Koblenz - Mit einem Urteil stärkte das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) den Schutz von Nichtrauchern. Geklagt hatte eine Pfälzer Wirtin, die zwar einen abgetrennten Nichtraucherraum ausgewiesen, jedoch das Rauchen am Tresen erlaubt hatte.

Lesezeit 1 Minute
Koblenz – In Thekenräumen von Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn Gäste beim Eintreten oder auf dem Weg zur Toilette hindurch müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: 7 A 11323/11.

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