Rheinland-Pfalz
Ungleiches Tierrecht in Deutschland und der Schweiz

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen. So lautet der Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes, das seit dem 1. Oktober 1972 gilt. Es überträgt Bürgern die Verantwortung, das Leben und Wohlbefinden ihrer Mitgeschöpfe zu schützen.

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Die Praxis sieht freilich anders aus: Wer sich eingehender mit der Haltung und „Nutzung“ von Tieren hierzulande beschäftigt, stellt schnell fest, dass dieser Grundsatz regelmäßig gebrochen wird. Und das nicht bloß aus dem gestatteten „vernünftigen Grund“, zu dem das Schlachten von Tieren als Nahrungsmittel zählt und die medizinische Forschung, in der Tierversuche helfen sollen, Krankheiten zu heilen, und so am Ende vielleicht sogar Menschenleben ...

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