Übersprungene Klasse: kein Bonus bei Studienplatzvergabe
Mainz
Übersprungene Klasse: kein Bonus bei Studienplatzvergabe
Mainz - Abiturienten, die in der Schulzeit eine Klasse übersprungen haben, müssen bei der Vergabe von Studienplätzen mit Numerus clausus nicht bevorzugt behandelt werden.
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Mainz – Abiturienten, die in der Schulzeit eine Klasse übersprungen haben, müssen bei der Vergabe von Studienplätzen mit Numerus clausus nicht bevorzugt behandelt werden.
Das Mainzer Verwaltungsgericht wies in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Schulabgängerin ab, die für die Zulassung zum Psychologiestudium einen sogenannten Nachteilsausgleich beantragt hatte.