Mainz
Über Stalking - "Kaugummigesetz" aus dem Jahr 2007

Mainz - Nach § 238 Strafgesetzbuch ist Stalking das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

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Mainz – Nach § 238 Strafgesetzbuch ist Stalking das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

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