Fußball Verfahren über Insolvenz muss vor dem 1. Juli beginnen, sonst droht die Rheinlandliga
TuS Koblenz kämpft gegen Zwangsabstieg: Verfahren über Insolvenz muss vor dem 1. Juli beginnen

Müssen die Fans von TuS Koblenz ihren Lieblingsverein in der kommenden Saison in 34 Freundschaftsspielen in der Oberliga anfeuern? Noch sind alle Verantwortlichen fieberhaft damit beschäftigt, dieses Schreckensszenario abzuwenden.

imago/Thomas Frey

Koblenz. Jetzt ist Eile geboten: Wenn das Insolvenzverfahren gegen den Fußballklub TuS Koblenz, das am vergangenen Freitag beim Amtsgericht beantragt wurde, nicht bis zum 30. Juni eröffnet wird, droht dem Traditionsverein, wie Recherchen unserer Zeitung ergaben, in der kommenden Saison der Zwangsabstieg aus der Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar. Offenbar haben die Verantwortlichen des Vereins bei der Planung der Insolvenz die diversen Spielordnungen nicht genau genug studiert – oder sich falsch beraten lassen.

Fakt ist: Da die TuS sportlich aus der Regionalliga abgestiegen ist und rechtzeitig vor dem offiziellen Saisonwechsel zum 1. Juli den Insolvenzantrag gestellt hat, droht ihr von dieser Seite nach Paragraf 6, Absatz 6 der DFB-Spielordnung keine sportliche Strafe.

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