Trier kalkuliert mit Zusatzeinnahmen von 600.000 Euro
Koblenz
Trier kalkuliert mit Zusatzeinnahmen von 600.000 Euro
dpa (Symbolbild)
Koblenz - Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene "Bettensteuer" ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz entschieden.
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Koblenz – Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene „Bettensteuer“ ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz entschieden.
Damit wiesen sie die Klage von zwei Hoteliers ab, die finanzielle Verluste kritisieren und bezweifeln, dass die „Kulturförderabgabe“ der Kultur zugutekomme.