Von unserer Reporterin Sarah Kern
Tatsächlich geschehen ist dies 2008, da wurde Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann 60 Jahre alt, und Angela Merkel lud ihn und rund 30 Freunde zu einer Feier in ihren Regierungssitz. Die beiden hatten die Partyrechnung ohne das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemacht – Rechnungen und Gästeliste fanden sich wenige Wochen später online einsehbar für die Öffentlichkeit.
Angela Merkel erklärte erst einmal offiziell, als der Sturm der Entrüstung schon durch die Republik fegte, den Geburtstag Ackermanns zum Anlass genommen zu haben, ein Abendessen mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft auszurichten. Die Öffentlichkeit war empört. „Das Kanzleramt ist keine Eventagentur, und schon gar nicht auf Kosten der Steuerzahler“, empörte sich unter anderem der SPD-Haushaltsexperte Johannes Kahrs.
Verbraucherschützer Thilo Bode wollte die Gästeliste der Runde sowie die Rechnung für das Essen einsehen und stellte eine offizielle Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz, das jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden gewährt.
Das Kanzleramt lehnte die Anfrage prompt ab. Bode ließ nicht locker und klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Und gewann. Doch das Kanzleramt legte Berufung ein, verlor jedoch – nicht überraschend – erneut.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte im März 2009 dazu: „Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht die Beklagte verpflichtet, den Klägern Zugang zu den unkenntlich gemachten Passagen in der Redevorlage vom 17. April 2008, dem Adressverteiler, den beiden Gästelisten und der Tisch- und Sitzordnung zu gewähren.“
Am Ende musste die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Kosten der Party im Kanzleramt informieren. 2100 Euro für zusätzliches Personal standen da. Und auf dem Einkaufszettel fanden sich Stremellachs aus der Nordsee, Kalbsrücken, argentinisches Hüftsteak und Trüffelleberwurst. Die Metro-Einkäufe addierten sich auf ein stolzes Sümmchen von knapp 900 Euro.
Ähnlich erlesen liest sich übrigens die Gästeliste: Am Geburtstagstisch saßen Medienstars wie Frank Elstner und „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann neben Vertretern aus Industrie und Wirtschaft wie Arend Oetker und dem Bankier Friedrich von Metzler.
Wer nun also immer noch plant, seinen Geburtstag auf Kosten des Steuerzahlers zu feiern, der sollte sich zumindest über eines im Klaren sein: Das Informationsfreiheitsgesetz deckt auf. Und das ist gut so.