Fußball: SWFV-Präsidium beschließt Änderungen und bespricht Verbandstag - Sperren aus der vergangenen Saison verfallen - Starttermin 15. August steht fest
Trainer werden nach Roter Karte gesperrt

Region Nahe. Was passiert bei Roten Karten für Trainer? Was geschieht mit den Sperren der vergangenen Saison? Wer darf bei den Alten Herren kicken? Und wie sieht es mit den Anträgen zur Änderung der Satzung oder Spielordnung aus? Bei der Sitzung des Präsidiums des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) wurde nicht nur der vom Verbandsspielausschuss auf den 15. August angesetzte Saisonstart behandelt, sondern auch über weitere interessante Themen gesprochen.

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Die Antwort auf die Frage, was mit den Sperren aus der abgebrochenen Saison passiert, ist einfach und wird die betroffenen Spieler und Vereine freuen. Die Sperren werden nämlich aufgehoben.

Dafür müssen sich in Zukunft Trainer und sogenannte Teamoffizielle auf Sperren einstellen. Dann nämlich, wenn sie sich nicht angemessen verhalten und vom Schiedsrichter sanktioniert werden. So zieht eine Gelb-Rote Karte für diese auf dem Spielbericht vermerkten Personen auf der Bank oder an der Seitenlinie zwingend eine Geldstrafe nach sich, die mindestens 50 Euro beträgt, sich im Maximalfall aber bis zu 200 Euro belaufen kann. Trainer oder Teamoffizielle, die eine Rote Karte bekommen, werden von der Sportgerichtsbarkeit in Zukunft definitiv mit Sperren belegt. Mindestens ein Spiel Sperre muss der zuständige Staffelleiter dann aussprechen. Eine Sperre bedeutet Funktionsverbot, ein Trainer darf also seine Mannschaft nicht betreuen.

Auch am AH-Spielbetrieb war dem Präsidium gelegen, und so wurden in den Durchführungsbestimmungen mit Blick auf das wichtige Thema Inklusion weitere Möglichkeiten festgelegt. Für Ü32-Spiele kann der Kreisvorsitzende wie bisher Ausnahmegenehmigungen für Spieler erteilen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die gleiche Ausnahmegenehmigung erhalten jetzt auch Spieler, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und eine 50-prozentige Behinderung nachweisen können. Insgesamt können zwei Ausnahmegenehmigungen pro Verein beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn die betreffenden Akteure an Meisterschafts- und Pokalspielen der Männer teilnehmen.

Besprochen und vorbereitet wurde zudem der Verbandstag, der am Samstag, 3. Juli, virtuell stattfinden wird. Dabei ging es um die Anträge zur Änderung der Satzungen oder Ordnungen. Gleich vier davon kommen aus dem Fußballkreis Birkenfeld – und alle werden beim Verbandstag diskutiert und (wohl) zur Abstimmung gestellt. Einmal mehr wird darüber befunden, ob im Juniorinnenspielbetrieb über drei Altersklassen hinweg gespielt werden kann. Der SV Weiersbach hat diese aus seiner Sicht für den Mädchenfußball sehr wichtige Änderung beantragt.

Abgestimmt wird zudem über den vom TuS Rötsweiler beantragten Rückwechsel in der B-Klasse. Bekommt der Antrag eine Mehrheit, werden die Durchführungsbestimmungen geändert. Als Pilotprojekt könnte in der übernächsten Saison wieder mit der Zehn-Minuten-Zeitstrafe gespielt werden, wenn die Delegierten dem zweiten Antrag des TuS Rötsweiler stattgeben. Die Zeitstrafe käme nur in den Spielklassen des Südwestdeutschen Fußballverbandes zum Tragen.

Ebenfalls abgestimmt soll über den Antrag des TuS Hoppstädten werden, nach dem keine Pflichtspiele ohne Zuschauer ausgetragen werden dürften. Allerdings bedarf dieser Antrag selbst bei Annahme durch die Verbandstagsdelegierten wohl einer ziemlich eingehenden und genauen juristischen Prüfung, denn es könnte sein, dass der Antrag die Gemeinnützigkeit des Verbands gefährdet – in diesem Fall wäre er nicht umsetzbar.

Der Antrag des FC Meisenheim ließe sich im Falle einer Zustimmung nicht im Südwesten umsetzen, weil er gegen allgemeine DFB-Vorgaben verstößt. Das war den Antragstellern bereits im Vorfeld klar gewesen, deshalb haben sie ihn derart formuliert, dass der SWFV sich bei einer Annahme beim DFB für eine Änderung stark machen soll. Die Meisenheimer möchten, dass der abgebende Verein auch bei einem Wechsel eines Amateurs in einVertragsamateur-Verhältnis eine Ausbildungsentschädigung erhält. Bisher sind die Spieler in einem solchen Fall ablösefrei. Sascha Nicolay/olp