Unfall im Juni 2019: Verursacher muss sich vor Gericht verantworten
Tödlicher Unfall bei Fischbach: Für den Staatsanwalt fahrlässige Tötung
Am 10. Juni 2019 kam ein 58-jähriger Motorradfahrer bei einem Unfall auf der B 41 ums Leben: Der Verursacher, ein Pkw-Fahrer, muss sich nun vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Sebastian Schmitt (Archiv)

Idar-Oberstein/Fischbach. Auf der B 41 hatte der Angeklagte im letzten Sommer trotz durchgezogener Linie ein Wendemanöver über zwei Fahrbahnen gewagt - ein Motorradfahrer starb durch den Aufprall in die linke Autoseite. Am nächsten Mittwoch wird dem Autofahrer vor dem Amtsgericht nun fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Der Angeklagte war am Tattag, 10. Juni 2019, auf der B 41 in der Gemarkung Fischbach gegen 9.30 Uhr in Fahrtrichtung Idar-Oberstein unterwegs. Im Bereich eines für ihn zweispurigen Fahrbahnverlaufs zwischen den Abfahrten Bärenbach und Fischbach in einer Rechtskurve vollzog er von der rechten Spur aus trotz durchgezogener Linie ein Wendemanöver auf die Gegenfahrbahn, um wieder Richtung Kirn zu fahren.

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