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Todesschüsse auf Ladenbesitzer: Prozess in Frankfurt
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Frankfurt - Nach tödlichen Schüssen auf einen Ladenbesitzer in Frankfurt steht ein Geschäftsmann wegen Mordes vor Gericht. Der 45 Jahre alte Lebensmittelhändler habe sein acht Jahre jüngeres Opfer im vergangenen Februar nach einem kurzen Wortwechsel erschossen, als es gerade seinen Laden aufgemacht hatte.

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Frankfurt – Nach tödlichen Schüssen auf einen Ladenbesitzer in Frankfurt steht ein Geschäftsmann wegen Mordes vor Gericht. Der 45 Jahre alte Lebensmittelhändler habe sein acht Jahre jüngeres Opfer im vergangenen Februar nach einem kurzen Wortwechsel erschossen, als es gerade seinen Laden aufgemacht hatte.

Der Mann sei arg- und wehrlos gewesen, warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor dem Landgericht in Frankfurt vor. Zu Prozessbeginn machte der mutmaßliche Todesschütze noch keine Aussage. Die Schwurgerichtskammer vernahm Verwandte des Opfers. Hintergrund der Tat war offenbar ein Streit um Geld.

Ursprünglich hatten der Angeklagte und das spätere Opfer geschäftlich zusammengearbeitet und auch den Gemischtwarenhandel wenige Wochen vor der Tat neu aufgemacht. In kurzer Zeit aber verschlechterte sich das Klima zwischen den beiden Geschäftsleuten erheblich, sagte eine Zeugin. Einige Tage vor seinem Tod wurde der Händler bereits von dem Angeklagten und dessen Bruder barsch aufgefordert, eine Geldsumme zu zahlen, berichtete die Tochter des Toten im Zeugenstand.

Am Morgen des Tattages kam der Angeklagte schließlich in den Laden gestürzt, schrie etwas unverständliches und eröffnete das Feuer. Die Ermittlungen gehen von vier bis sechs Schüssen aus, an denen das Opfer noch am Tatort starb. „Ich versteckte mich schnell hinter den Regalen“, beschrieb ein Angestellter die Situation in dem Geschäft. Die Vernehmung mehrerer Familienangehöriger des Opfers ergab, dass der 37 Jahre alte Mann offenbar in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Wegen diverser Schufa-Einträge habe er auch nicht selbst als Inhaber des Landes aufgetreten können, sondern habe den nur 20 Jahre alten Sohn als Geschäftsführer einsetzen müssen.

Die Schwurgerichtskammer hat für den Prozess noch drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.

(dpa)