Mainz
Thema Sarah H.: Beck für Überprüfung von Kuppelshows - Beschwerden

„In manchen Sendungen werden Menschen, die offensichtlich gar nicht wissen, worauf sie sich da eingelassen haben, öffentlich bloßgestellt und gedemütigt.“ (Ministerpräsident Kurt Beck)

 

Mainz - Nach Kritik an der Kuppelshow "Schwer verliebt" fordert der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) die Prüfung solcher Formate. Beck ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. Bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz sind bisher acht Beschwerden von Zuschauern über die Sendung "Schwer verliebt" eingegangen.

Mainz – Nach Kritik an der Kuppelshow „Schwer verliebt“ fordert der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) die Prüfung solcher Formate.

„Die Jagd nach der Zuschauerquote darf nicht dazu führen, dass Laiendarsteller in entwürdigenden Situationen zur Schau gestellt werden“, erklärte Beck am Mittwoch. Er ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. „Ich bin sehr dafür, dass die zuständigen Medienaufsichten prüfen, ob die Grenzen des Zulässigen hier nicht überschritten werden.“

Bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz sind bisher acht Beschwerden von Zuschauern über die Sendung „Schwer verliebt“ eingegangen. Die Rechtsreferentin Barbara Beck von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen sagte, der Vorwurf der Zuschauer sei, dass Menschen in der Sendung vorgeführt würden. Die Anstalt untersucht, ob es einen konkreten Verstoß gegen Rundfunkrecht gegeben hat. „Die Prüfung läuft noch.“

Kurt Beck kritisierte: „In manchen Sendungen werden Menschen, die offensichtlich gar nicht wissen, worauf sie sich da eingelassen haben, öffentlich bloßgestellt und gedemütigt.“ Er wies darauf hin, dass sich eine medienrechtliche Prüfung nicht auf die Verträge zwischen dem Sender und den Laiendarstellern von „Schwer verliebt“ beziehe. Wer dort mitmachen wolle, solle die Verträge von einem Anwalt prüfen lassen.

Ein Verstoß gegen Rundfunknormen wäre nach Angaben der Landesmedienanstalt etwa dann gegeben, wenn die Menschenwürde oder der Jugendschutz verletzt würden. Die Anstalt könnte förmlich eine Beanstandung aussprechen. Bei einem schweren Verstoß drohen bis zu 500 000 Euro Bußgeld oder die Auflage, dass ein Veranstalter die Beanstandung im Programm veröffentlichen muss. Kein Verstoß sei es, wenn es beispielsweise einen Drehplan für die Sendung gebe. Im Rundfunkstaatsvertrag existiere auch kein Verbot für „Scripted Reality“ – wenn also die Realität nachgespielt wird.

Ein Medienanwalt beurteilte den Vertrag, den unsere Zeitung in Teilen veröffentlichte, als „sittenwidrig“, da die Kandidatin darin für 700 Euro Honorar sämtliche Rechte am eigenen Bild und der weiteren Auswertung des gedrehten Materials abtrete. Sat.1 erklärte dazu: „Vertragliche Details kommentieren wir grundsätzlich nicht.“

Der Sender droht aber weiter damit, gegen Kandidaten vorzugehen, die gegen die Verschwiegenheitspflicht in diesen Verträgen verstoßen.