Mainz
Streusalz: Verboten und begehrt

Streusalz ist nur für die Straßendienste erlaubt. Auf den Bürgersteigen ist es tabu.

dpa

Mainz - Die Mainzer Baumärkte verkaufen dieser Tage Streusalz in rauen Mengen - und das, obwohl im Stadtgebiet generell kein Salz gestreut werden darf. Auch in mehreren umliegenden Gemeinden ist der Einsatz ausdrücklich verboten.

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Mainz – Die Mainzer Baumärkte verkaufen dieser Tage Streusalz in rauen Mengen – und das, obwohl im Stadtgebiet generell kein Salz gestreut werden darf. Auch in mehreren umliegenden Gemeinden ist der Einsatz ausdrücklich verboten.

Mitarbeiter von „Bauhaus“ berichten von einer Absatzsteigerung um das 15-fache im Vergleich zum Vorjahr, beim Max Bahr-Baumarkt spricht man gar von „Hamsterkäufen“. In einigen Märkten ist der Bestand bereits ausverkauft, ob es Nachschub gibt, ist fraglich. Die Liefersituation sei angespannt, heißt es etwa bei „Hornbach“.

Viele Händler staunen über die gewaltige Nachfrage. Umso verwunderlicher wirkt sie aber vor dem Hintergrund, dass in vielen Straßenreinigungssatzungen die Nutzung von Streusalz untersagt oder zumindest stark eingeschränkt wird. „Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen auf Gehwegen ist verboten“, heißt es etwa ganz eindeutig in der Mainzer Satzung. Streuen darf der Bürger hier lediglich mit „abstumpfenden Stoffen“ wie Asche oder Sand. Eis soll aufgehackt und danach beseitigt werden. Wer in Mainz dennoch Salz auf seine Gehwege streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen.

Verboten ist das Salzstreuen auch in Harxheim, Lörzweiler, Budenheim und Gau-Bischofsheim. Für genaue Informationen empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige Straßenreinigungssatzung.