Mayen – Er hat an einem fremden Auto den Schlüssel aus dem Zündschloss gezogen und einfach weggeworfen: Das Amtsgericht hat einen Mann „unter Vorbehalt“ zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Das heißt: Wenn er sich noch einmal etwas zu schulden kommen lässt, muss er zahlen.
Der Vorfall ereignete sich im Januar in Mayen. Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug abgestellt, um einen Eimer Streusalz in sein Haus zu bringen. Der Angeklagte, der zu dem Zeitpunkt in der Nähe war, forderte den Autohalter auf, den Motor abzustellen. Das ignorierte der Fahrzeughalter. Nun ging der Angeklagte zum Auto, zog den Schlüssel ab und warf ihn hinter sich. Als der Fahrzeughalter zu seinem Wagen zurückkam, stellte er fassungslos fest, dass der Schlüssel fehlte.
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