Das Ristorante Gusto muss keine baurechtlichen Auflagen befürchten, entschied das Gericht.
Foto: Harry Braun
MRZ
Mainz - Ein Nachbar in der Altstadt klagte vergeblich gegen Geruchsbelästigungen durch ein Restaurant. Das Gericht stellte fest: Nein, hier stinkt's nicht.
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Mainz – Stinkt es oder stinkt es nicht. Das war gestern die entscheidende Frage vor dem Verwaltungsgericht. Franz-Josef P., der 69-jährige Eigentümer des Eckhauses Augustinerstraße/Badergasse, wollte per Klage erreichen, dass die Stadt die seiner Meinung nach erhebliche Geruchsbelästigung durch das italienische Restaurant Gusto im benachbarten Frankfurter Hof durch bauliche Auflagen unterbindet.