Mainz – Die Stadtwerke Mainz haben mit zehn weiteren Energieversorgungsunternehmen bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt gegen die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke.
Ende voriger Woche ist der Beschwerdeschriftsatz bei der EU-Kommission eingereicht worden, erklärten gestern die Stadtwerke-Vorstände Werner Sticksel und Detlev Höhne. Nach Ansicht der Stadtwerke bedeutet die Laufzeitverlängerung eine massive Wettbewerbsverzerrung zugunsten der vier großen Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW. „Der Beschluss zur Laufzeitverlängerung im Bundestag muss daher korrigiert werden“, so Sticksel und Höhne.
Die Stadtwerke argumentieren, dass die geplante Laufzeitverlängerung die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verletzt, weil die Stellung von bereits marktbeherrschenden Unternehmen auf dem deutschen Stromerzeugungsmarkt gegenüber der bisherigen Rechtsgrundlage durch die Laufzeitverlängerung nachhaltig gestärkt wird.
Ende Oktober hatten die Stadtwerke Mainz und Kraftwerke Mainz-Wiesbaden mit über 100 Stadtwerken und regionalen Energieversorgern aus ganz Deutschland eine öffentliche Initiative gestartet und von der Bundesregierung ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Energiekonzepts gefordert. Vor allem die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke wird von dem Stadtwerke-Bündnis strikt abgelehnt.
Die Bundesregierung habe mehrfach zugesichert, dass die Laufzeit der Atomkraftwerke nicht zu Lasten des Wettbewerbs und der Stadtwerke verlängert wird. Das Energiekonzept jedoch spreche eine andere Sprache, die von den Zusagen der Bundesregierung abweiche. Sticksel und Höhne sehen im Atomkompromiss ein fatales Signal für Bürger und Stadtwerke: „Die großen Konzerne beherrschen rund 80 Prozent des deutschen Kraftwerksparks. Durch die Laufzeitverlängerung wird Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt verhindert.“
Da sich günstige Preise aber nur im Wettbewerb bildeten, schade die Laufzeitverlängerung den Stadtwerken und damit den Bürgern. Auch die Monopolkommission und das Bundeskartellamt halten die Laufzeitverlängerung für wettbewerbsschädlich.
Joachim Knapp