Mainz
Silvesterkracher ab 29. Dezember - 50.000 Euro Bußgeld
Verletzungen durch Böller

Achtung, Gefahr: Wer Böller in der Hand hält, riskiert Verbrennungen.

DPA

Mainz - So schön sie auch knallen und funkeln: Wer Böller für Silvester besorgt, der sollte einiges bedenken. Das Abbrennen in der Nähe von Kirchen beispielsweise kann teuer werden.

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Mainz – Ob Böller, Rakete oder Knallfrosch: Der Verkauf von Silvesterkrachern startet in Deutschland am 29. Dezember.

Tipps für den Umgang mit Feuerwerk geben die Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz und das Landesamt für Gewerbeaufsicht. Sie mahnen, Feuerwerk nur mit Abstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen und Autos zu zünden. Knaller sollten zudem nie gebündelt abgebrannt, Flaschen oder Dosen nicht als Explosionskörper genutzt und Raketen nur senkrecht abgefeuert werden. Die Experten raten zudem, abgebrannte Böller zur Sicherheit mit Wasser zu übergießen.

„Wer ganz sicher bei seinem kleinen privaten Feuerwerk sein möchte, sollte an einen bereitgestellten Eimer mit Wasser denken“, teilen die Experten mit.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altenheimen sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Verstöße würden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet. „Die eigene Herstellung von Knallkörpern ist grundsätzlich verboten“, heißt es. Feuerwerkfans dürfen es nur am 31. Dezember und 1. Januar krachenlassen. dpa