Silvesterkracher ab 29. Dezember - 50.000 Euro Bußgeld
Mainz
Silvesterkracher ab 29. Dezember - 50.000 Euro Bußgeld
Achtung, Gefahr: Wer Böller in der Hand hält, riskiert Verbrennungen.
DPA
Mainz - So schön sie auch knallen und funkeln: Wer Böller für Silvester besorgt, der sollte einiges bedenken. Das Abbrennen in der Nähe von Kirchen beispielsweise kann teuer werden.
Lesezeit 1 Minute
Mainz – Ob Böller, Rakete oder Knallfrosch: Der Verkauf von Silvesterkrachern startet in Deutschland am 29. Dezember.
Tipps für den Umgang mit Feuerwerk geben die Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz und das Landesamt für Gewerbeaufsicht. Sie mahnen, Feuerwerk nur mit Abstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen und Autos zu zünden.