Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin sowie die Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers Christian Diether erfolgten hinter verschlossenen Türen im Amtsgericht Mayen. Andreas Walz
Zunächst keinen vertrauenserweckenden Eindruck hat es gemacht, als der Angeklagte mit Handschellen und Fußfesseln in den Saal 110 des Amtsgerichts Mayen geführt wurde. Und als im Verlauf seines Prozesses vor dem Schöffengericht in sieben Eintragungen im Strafregister aufgezählt wurden, sprach das nicht gerade für ihn. Am Ende jedoch wurde er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.
Die Öffentlichkeit war während des Verfahrens weitgehend ausgeschlossen. Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin sowie die Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers Christian Diether erfolgten hinter verschlossenen Türen. Aus der Personenbefragung des Angeklagten, der öffentlich verlesenen Anklageschrift, den Zeugenvernehmungen und der Urteilsbegründung durch Amtsgerichtsdirektor Joachim Anheier ließ sich das Folgende entnehmen:
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