Mainz/Worms – Den Selbstmordversuch eines 24-Jährigen, der auf einer Bundesstraße einen schweren Unfall verursacht hatte, hat das Mainzer Landgericht als versuchten Mord gewertet.
Die Richter verurteilten den Mann am Freitag zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Der Verkäufer war im Juli 2008 mit seinem Sportwagen mit Tempo 140 auf der Bundesstraße 9 südlich von Worms ungebremst in ein Stauende gerast. Er erwischte einen Kleinwagen, in dem drei Frauen saßen. Das Auto wurde auf sein Dach gedreht und quer durch eine Baustelle in den Gegenverkehr geschleudert. Der Angeklagte landete mit seinem Wagen im Gebüsch. Wie durch ein Wunder blieben alle unverletzt.
Der Fall war schon einmal vor dem Landgericht verhandelt worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil von dreieinhalb Jahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wieder auf. Die Begründung sei zu dürftig, hieß es. Auch jetzt hatte die Anklage sechs Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert.
Der 24-Jährige habe sein Auto als Waffe eingesetzt, um „seinem gekränkten Narzissmus Ausdruck zu verleihen“. Der Verkäufer war vor der Tat von seiner Freundin verlassen worden. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe, weil sie in der Unfallfahrt einen „Hilferuf ihres Mandanten“ sah. Es sei ihm nicht darum gegangen, andere mit in den Tod zu reißen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa