Rheinland-Pfalz
Rotes Kreuz: Blutkonserven bringen jährlich 500 Millionen Euro

Da es der Wissenschaft bislang noch nicht gelungen ist, einen synthetischen Ersatzstoff für Blut herzustellen, werden zur medizinischen Behandlung von Kranken und Unfallopfern große Mengen an Blutkonserven benötigt. In der Bundesrepublik werden jährlich mehr als 7,5 Millionen Blutspenden gesammelt.

Da es der Wissenschaft bislang noch nicht gelungen ist, einen synthetischen Ersatzstoff für Blut herzustellen, werden zur medizinischen Behandlung von Kranken und Unfallopfern große Mengen an Blutkonserven benötigt. In der Bundesrepublik werden jährlich mehr als 7,5 Millionen Blutspenden gesammelt.

Bei einer Vollblutspende werden dem Spender 450 bis 500 Milliliter Blut aus einer Armvene entnommen. Aufwendiger ist die Spende einzelner Blutbestandteile. Bei einer Thrombozytenspende etwa fließt das Blut des Spenders aus der Vene in eine sogenannte Apheresemaschine und wird dort zentrifugiert. Bei dem Verfahren werden lediglich die Blutplättchen gesammelt, die restlichen Bestandteile werden dem Körper wieder zugeführt. Nach Angaben des DRK wird das meiste gespendete Blut zur Behandlung von Krebspatienten benötigt.

Blutspender müssen gesund sein und einen stabilen Blutdruck haben. Sie dürfen unmittelbar vor der Spende keinen Alkohol getrunken haben und nicht drogenabhängig sein. Teils umstritten ist der grundsätzliche Ausschluss sogenannter Risikogruppen. Demnach dürfen etwa homosexuelle Männer grundsätzlich kein Blut spenden.

Das Deutsche Rote Kreuz ist in der Bundesrepublik für die flächendeckende Bereitstellung von Blutkonserven verantwortlich. Die als gemeinnützige GmbHs organisierten DRK-Blutspendedienste sammeln schätzungsweise drei Viertel aller Blutspenden und verkaufen sie an Kliniken weiter. Daneben gibt es weitere Blutspendeeinrichtungen in Trägerschaft der Kommunen oder von Universitätskliniken.

Allein das Deutsche Rote Kreuz erwirtschaftetet mit Blutkonserven jährlich einen Umsatz in Höhe von etwa 500 Millionen Euro. Den Erlösen stehen allerdings hohe Kosten für Lagerung, Transport und Laboruntersuchungen gegenüber. Eine Entlohnung von Blutspenden ist nach deutschem und EU-Recht nicht zulässig. Erlaubt ist allerdings die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Spender.