Revision: Bewährung für lebensbedrohliche Messerstiche
Mainz/Nieder-Olm
Revision: Bewährung für lebensbedrohliche Messerstiche
Mainz/Nieder-Olm. Weil ein heute 21-jähriger Auszubildender einen Bekannten mit fünf Messerstichen niederstreckte, verurteilte die 3. Strafkammer des Landgerichts den jungen Mann wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft.
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Von Heiko Beckert
Der Angeklagte ging mit Erfolg in Revision. Obwohl dem Opfer, ein 26-Jähriger Nieder-Olmer, nur durch eine Notoperation das Leben gerettet werden konnte, reduzierte die 1. Strafkammer des Landgerichts gestern das Strafmaß auf zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden.