Fußball: Verbandsgericht überprüft Jakobs-Urteil
Revision bei Jakobs-Urteil: Verbandsgericht schickt Schreiben raus
FVR

Simmern. Achim Kroth, der Vorsitzende des Verbandsgerichts der Rheinland-Fußballer, hat die Revisionsunterlagen zur Sperre von Jörg Jakobs (wir berichteten) vollständig vorliegen und hat am Montag Jakobs, den JFV Rhein-Hunsrück und die Spfr Mastershausen als federführenden Verein der von Jakobs trainierten D-Junioren angeschrieben. Diese D-Junioren sind bekanntlich noch E-Junioren, traten bei den Älteren als JSG Mastershausen/Blankenrath II an und sollen kommende Saison als „reguläres“ JFV-Team am Spielbetrieb teilnehmen. Jakobs hatte zwei Spieler (einer vom TuS Sohren, einer vom TuS Büchenbeuren – beides sind JFV-Stammvereine) mehrfach ohne Spielberechtigung eingesetzt. Das wurde angezeigt und war der Ausgangspunkt der ganzen Geschichte. „Ich denke, dass ich eine Frist bis zum 12. Dezember gewähre. Sollte keine mündliche Verhandlung gewünscht werden, könnte ich den Fall bei uns noch im Dezember abschließen“, erklärt der Bopparder Kroth.

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Dieser Fall hat den Weg durch die Sportrechts-Instanzen hinter sich, erst urteilte die Kreisspruchkammer Hunsrück/Mosel in schriftlichem Verfahren, zuletzt die Bezirksspruchkammer Mitte nach mündlicher Verhandlung. Am Ende stand, dass Jakobs 18 Monate lang keine Trainertätigkeit ausüben darf, die zunächst verhängte Sperre als Funktionär war wie der Vorwurf der Spielmanipulation vom Tisch.

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