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Reform: Kassen setzen auf neue Gesundheitskarte

Krankenversichertenkarte mit Bild ist Pflicht: Ab 1. Januar gilt beim Arztbesuch prinzipiell nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Allerdings kann man auch die alte noch nutzen, wenn sie noch gültig ist – bis zum Ende einer Übergangsfrist, die am 30. September endet.

dpa

Berlin/Rheinland-Pfalz - 95 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten, bundesweit 65 Millionen Bürger, haben sie bereits: die neue elektronische Gesundheitskarte (EGK), die am 1. Januar 2014 die alte Krankenversicherungskarte ablöst.

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Von unserem Redakteur Christian Kunst Die EGK ist ab Januar der einzig gültige Versicherungsnachweis – aber nur für gesetzlich Krankenversicherte. Denn die private Krankenversicherung beteiligt sich nicht an dem Projekt EGK.

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