Rechte von Fluggästen beim Streik von Flugbegleitern
Potsdam
Rechte von Fluggästen beim Streik von Flugbegleitern
Wenn die Flugbegleiter streiken, bleibt der Kranich am Boden - und die Passagiere auch. Foto: Frank Rumpenhorst DPA
Potsdam (dpa/tmn) - Die Streiks der Lufthansa-Flugbegleiter gehen eine neue Runde. Erneut dürften zahlreiche Flüge ausfallen oder sich verspäten - mit einer Entschädigung können Passagiere nicht rechnen. Ein paar Rechte bleiben ihnen aber trotzdem.
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Potsdam (dpa/tmn) – Die Streiks der Lufthansa-Flugbegleiter gehen eine neue Runde. Erneut dürften zahlreiche Flüge ausfallen oder sich verspäten – mit einer Entschädigung können Passagiere nicht rechnen. Ein paar Rechte bleiben ihnen aber trotzdem.
Anspruch auf Entschädigung haben Passagiere nicht, erklärt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.